- Spende
Diese kann kurzfristiger, aber unmittelbarer und aktuell bezogen eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Kenntnis einer Organisation, die die eigene Idee bereits verwirklicht. Die Zuwendenden bleiben flexibel im Gegensatz zu einem langfristig festgelegten Schwerpunkt. Bei einer Spende handelt es sich um eine reine Geldgabe ohne Verpflichtung.
- Zustiftung
Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen dauerhaft und fördern langfristig. Hierfür ist kein Mindestkapital oder der Aufbau einer neuen Organisation erforderlich. Bei einer Zustiftung kann darüber entschieden werden, wer über den Ertrag des Stiftungsvermögens bestimmt. Dabei ist es möglich, Regelungen zu treffen, die ganz persönliche Wünsche berücksichtigen. Diese Art des Engagements bietet sich bei kleineren Beträgen an.
- Stiftungsfonds
Von der Abwicklung wie bei einer Zustiftung, gibt es beim Stiftungsfonds folgende Besonderheiten: Obwohl keine eigene Rechtsperson, wird das zugewendete Vermögen buchhalterisch abgegrenzt. Somit ist auch eine individuelle Namensgebung möglich.
- Stifterdarlehen
Beim Stifterdarlehen übergibt der Darlehensgeber zinslos Mittel an eine Stiftung. Diese sichert die Rückzahlung des Darlehens ab, z.B. mithilfe einer Bank über eine Bürgschaft. Die Zinsen aus der Kapitalanlage können in der empfangenden Stiftung satzungskonform verwendet werden.