Stiftungsformen

Unterstützung einer Stiftung

Wer eine Stiftung unterstützen möchte, kann jeden Zweck und jede Aufgabe einer bereits bestehenden Stiftung gemäß der Abgabenordnung durch eine Spende oder eine sogenannte Zustiftung fördern.

  • Spende

Diese kann kurzfristiger, aber unmittelbarer und aktuell bezogen eingesetzt werden. Voraussetzung ist die Kenntnis einer Organisation, die die eigene Idee bereits verwirklicht. Die Zuwendenden bleiben flexibel im Gegensatz zu einem langfristig festgelegten Schwerpunkt. Bei einer Spende handelt es sich um eine reine Geldgabe ohne Verpflichtung.

  • Zustiftung

Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen dauerhaft und fördern langfristig. Hierfür ist kein Mindestkapital oder der Aufbau einer neuen Organisation erforderlich. Bei einer Zustiftung kann darüber entschieden werden, wer über den Ertrag des Stiftungsvermögens bestimmt. Dabei ist es möglich, Regelungen zu treffen, die ganz persönliche Wünsche berücksichtigen. Diese Art des Engagements bietet sich bei kleineren Beträgen an.

  • Stiftungsfonds

Von der Abwicklung wie bei einer Zustiftung, gibt es beim Stiftungsfonds folgende Besonderheiten: Obwohl keine eigene Rechtsperson, wird das zugewendete Vermögen buchhalterisch abgegrenzt. Somit ist auch eine individuelle Namensgebung möglich.

  • Stifterdarlehen

Beim Stifterdarlehen übergibt der Darlehensgeber zinslos Mittel an eine Stiftung. Diese sichert die Rückzahlung des Darlehens ab, z.B. mithilfe einer Bank über eine Bürgschaft. Die Zinsen aus der Kapitalanlage können in der empfangenden Stiftung satzungskonform verwendet werden.

Errichtung einer Stiftung

Die umfassendste und nachhaltigste Form des Engagements ist die Errichtung einer eigenen Stiftung. Diese Form bietet die höchstmögliche Sicherheit, dass die eigene Zuwendung für den bestimmten Sinn verwendet wird. Grundlage dafür ist die langfristige Festlegung auf die Förderung eines Zweckes. Die Mittelverwendung wird kontrolliert und die Zuwendung kann mit dem eigenen Namen verbunden werden. Der Stifter / die Stifterin muss hierbei Geld, Zeit und Wissen investieren – wobei die DKM die Stiftenden selbstverständlich unterstützt. Hier kann die höchste steuerliche Förderung erreicht werden.

Eine Stiftung kann als rechtlich selbstständig oder in der Verwaltung eines Treuhänders als unselbstständige Stiftung errichtet werden. An dieser Stelle stellen wir die wichtigsten Unterschiede der beiden rechtlichen Formen vor:

Rechtsfähige Stiftung Treuhänderische Stiftung
eigenständige juristische Person bedient sich einer juristischen Person
staatliche bzw. kirchenaufsichtliche Genehmigung keine Anerkennungsnotwendigkeit
staatliche bzw. kirchenaufsichtliche Kontrolle keine Kontrollnotwendigkeit
Berichtspflichten (Rechnungslegung) keine grundsätzliche Berichtspflicht
eigentständiges Steuersubjekt eigentständiges Steuersubjekt
muss Vorstand haben kann Vorstand haben
mindestens 50.000 EUR keine Mindesthöhe
unabänderbare Satzung Änderbarkeit der Satzung
geringe Zweckflexibilität hohe Zweckflexibilität
eigene Organisation Organisationsstruktur des Treuhänders
  ungeeignet für operative Zwecke
hohes Vertrauen bzgl. Spenden und Zustiftungen  

Darüber hinaus kommen folgende Erscheinungsformen von Stiftungen vor:

Dachstiftung (z.B. Caritas-Gemeinschaftsstiftung)

  • Selbstständige Stiftung (siehe oben)
  • Betreut Treuhandstiftungen
  • Nimmt Stiftungsfonds an
  • Betreut und verwaltetet Treuhandstiftungen und Stiftungsfonds

Bürgerstiftung (z.B. in Kommunen und Kirchengemeinden)

  • Selbstständige Stiftung
  • Initiative von Vielen oder Einzelnen für Viele oder Einzelne
  • Gemeinsam wird das Stiftungskapital aufgebracht
  • Lebt nicht nur von den Erträgen, sondern kann auch weiterhin (Dauer-)Spenden einwerben

Möglichkeit der Verprobung

Bevor der Stifter / die Stifterin alles auf eine Karte setzt, kann er / sie einen „Versuchsballon“ starten. Für einen vorsichtigen Stifter / eine vorsichtige Stifterin kann es zweckmäßig sein, zu Lebzeiten mit einem kleinen Grundstockvermögen eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und mit der Arbeit zu beginnen. Zusätzliche Spenden können die Arbeit fördern. Der Stifter / die Stifterin behält somit z.B. zur Alterssicherung den Großteil seines / ihres Vermögens, kann praktische Erfahrungen mit der Stiftungsarbeit sammeln und der Stiftung eine persönliche Prägung geben. Bei einer treuhänderischen Stiftung ist es möglich, die Arbeit des Treuhänders kennenzulernen. Im zweiten Schritt besteht die Möglichkeit, mittels einer letztwilligen Verfügung der Stiftung einzelne Vermögenswerte zukommen zu lassen oder die Stiftung in Trägerschaft des Treuhänders als Alleinerben einzusetzen.