Legen Sie Ihr Geld als Festgeld an. Sie bestimmen ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Geldanlage 10 Jahre
Für Kirchliche Einrichtungen: DKM Festgeld für eine Geldanlage 10 Jahre
Geldanlage 10 Jahre - Merkmale:
Planbare Erträge |
Sichere Geldanlage |
Optimal zum Aufbau von Fälligkeitsstrukturen |
Individuelle Laufzeitgestaltung |
Geldanlage 9 Jahre oder Geldanlage 10 Jahre |
Legen Sie einen Betrag für einen festen Zeitraum zu einem festen Zinssatz an. Die Laufzeit bestimmen Sie; wahlweise von 9 Jahre bis hin zu 10 Jahren. Ihr Geld und der Zinsertrag sind sicher. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt - dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Gerne beraten wir Sie bei der Strukturierung Ihrer Fälligkeiten.
Häufige Fragen zum Thema Geldanlage 10 Jahre
- Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
- Was ist ein Festgeld und was ist ein Festgeldkonto?
Ein Festgeld ist eine Geldanlage, bei der ein bestimmter Sparbetrag für einen festgelegten Zeitraum zu einem festen Zinssatz anlegen wird. Das Festgeldkonto ist das Konto auf dem Sie das Festgeld angelegt wird.
- Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
- Wann werden die Zinsen berechnet?
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
- Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer DKM einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
- Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Musterbank+ führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
- Wann lohnt sich eine Geldanlage 10 Jahre?
Wenn Sie Ihr Geld für einen bestimmten Zeitraum fest anlegen möchten bietet sich eine Festgeldanlage an. Durch die gesetzliche Einlagensicherung und darüber hinaus durch die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes Volksbanken Raiffeisenbanken ist Ihr Vermögen gesichert. Falls Sie Ihr Geld jedoch sehr kurzfristig anlegen möchten, eignet sich ein Tagegeldkonto.