Caritas Vorsorgevollmacht

Selbstbestimmt mein Leben regeln mit der Caritas Vorsorgevollmacht

Informieren Sie sich zur Caritas Vorsorgevollmacht mit untenstehendem Leitfaden

Caritas_Vorsorgevollmacht_01

Auch wenn Menschen wissen, dass es gerade zum Lebensende vieles zu regeln gibt: Häufig scheitert die Umsetzung schlicht und einfach daran, nicht zu wissen, wo man Hilfestellung und Unterstützung bei Fragen rund um eine medizinische, rechtliche und finanzielle Vorsorge erhält.

Abhilfe schafft nun der Leitfaden „Vorsorgen – Selbstbestimmt mein Leben regeln“. Der verständlich formulierte und praxisnahe Leitfaden soll den Leser in die Lage versetzen, Entscheidungen für Ihre persönliche Zukunft zu treffen und Menschen, die Ihnen anvertraut sind, würdevoll zu begleiten und sie dabei in ihrer Autonomie und Selbstbestimmung zu stärken. Die Broschüre schafft Überblick zu Themen, die Menschen im Herbst ihres Lebens und deren Angehörige betreffen und gibt beispielsweise konkrete Tipps zur Vorsorgevollmacht, zum Testament oder zu einer Patientenverfügung.

Adressat dieses Leitfadens sind einerseits Menschen, die sich informieren möchten und für ihre letzte Lebensphase aktiv und konkret vorsorgen möchten. Er wendet sich aber auch an diejenigen, die bevollmächtigt werden und in schweren Zeiten für andere Menschen entscheiden müssen.

Der Informationsleitfaden ist durch das gemeinschaftliche Zusammenwirken der Arbeitsstelle Rechtliche Betreuung in Trägerschaft des SKM Bundesverbandes und der DKM Darlehnskasse Münster eG entstanden. Wir reagieren damit auf eine anhaltend hohe Nachfrage nach Unterstützung und Hilfestellung bei Fragen rund um eine medizinische, rechtliche und finanzielle Vorsorge, wie es Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bieten können.

Als Partner für Kirche und Caritas möchten wir mit dieser Broschüre unsere kirchlichen Einrichtungen und Menschen in betroffenen Lebenssituationen in ihrer Arbeit mit der Caritas Vorsorgevollmacht unterstützen.

Der Leitfaden ist unter der ISBN Nr. ISBN 978-3-936434-20-0 erschienen. Er steht unten als PDF-Datei zur Verfügung oder kann als Druckversion über das Formular bezogen werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir an Privatpersonen immer nur 1 Exemplar versenden.


Caritas Vorsorgevollmacht

Häufige Fragen zur Caritas Vorsorgevollmacht

  • Was ist eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung regelt man seine medizinische Behandlung (Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe) durch eine vorweggenommene Willenserklärung für einen späteren, zukünftigen Zeitpunkt. Man nimmt also sein Selbstbestimmungsrecht für die Zukunft wahr. Man tut das für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen selbst zu treffen. So eine vorweggenommene Entscheidung ist nicht einfach. Aber die Menschen haben den berechtigten Wunsch, dass Entscheidungen zur medizinischen Behandlung auch in Zeiten, in denen sie nicht in der Lage sind, diese selbst zu treffen, in ihrem Sinne getroffen werden. Für den behandelnden Arzt ist die Zustimmung eines Patienten Voraussetzung für eine medizinische Behandlung. Ohne diese Zustimmung darf der Arzt niemanden behandeln. Solange der Patient einwilligungsfähig ist, entscheidet er selbst. Da ändert auch eine bereits bestehende Rechtliche Betreuung oder eine Vollmacht nichts. Diese greifen erst dann, wenn jemand selbst nicht mehr einwilligen kann.

  • Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- bestimmte Behandlungswünsche sind festgelegt
- formale Bedingungen (schriftlich, volljährig, einwilligungsfähig beim Erstellen der Patientenverfügung) sind erfüllt
- aktuell ist der Patient nicht einwilligungsfähig (sonst könnte man ihn heute/aktuell befragen)
- der Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
- die nun geplante Maßnahme ist medizinisch indiziert
Die Patientenverfügung gilt in allen Lebenslagen!

  • Was ist eine (Caritas) Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vollmacht beauftragen Sie eine Person ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden, Verträge abzuschließen. Der Begriff (Caritas) Vorsorgevollmacht macht deutlich, dass Sie das eigentlich nur für den Fall tun, dass Sie aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen dazu nicht mehr in der Lage sind.

  • Muss die (Caritas) Vorsorgevollmacht handgeschrieben sein?

Das muss sie - im Zeitalter des Computers – nicht. Sie muss eigenhändig unterschrieben sein und mit Ort und Datum versehen sein. Man sollte alle vorhandenen Vordrucke nur als Anregung auffassen und möglichst eine eigene, individuelle Vollmacht aufsetzen. Lassen Sie Ausdrücke und Paragraphen, die Sie nicht kennen und nicht verstehen, lieber weg, und nutzen Sie eigene Formulierungen.

  • Was passiert, wenn ich keine (Caritas) Vorsorgevollmacht ausstelle?

Wenn jemand keine Vollmacht ausstellt, aber irgendwann in die Situation kommt, dass er seine Angelegenheiten wie Bankgeschäfte, Anträge, Mietangelegenheiten oder die Organisation seiner ärztlichen Behandlung nicht mehr regeln kann, bestellt das Amtsgericht auf Antrag oder Anregung einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Familienangehöriger, aber auch ein fremder ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer sein. Unsere Betreuungsvereine der Caritas und ihrer Fachverbände SkF und SKM stehen dafür zur Verfügung.

  • Wo sollte man eine (Caritas) Vorsorgevollmacht aufheben?

Eine Vollmacht ist ein wichtiges Dokument. Daher bitte gut aufheben, aber auffindbar für den Bevollmächtigten. Der kann nämlich nur mit dem Original handeln. Es besteht die Möglichkeit der Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (www.vorsorgeregister.de). Dort können auch Informationen zur Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (soweit kombiniert) registriert werden. Die Registrierung ist kostenpflichtig. Es ist ebenfalls sinnvoll, einen Hinweis auf die (Caritas) Vorsorgevollmacht bei den eigenen Papieren mit sich zu tragen.

  • Was ist eine Rechtliche Betreuung?

Die Rechtliche Betreuung regelt die gesetzliche Unterstützung, Hilfe und Vertretung für einen Erwachsenen, der nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Durch die Rechtliche Betreuung soll sichergestellt werden, dass der betroffene Mensch ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte führen kann. Die Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet. Es soll erreicht werden, dass der Betroffene trotz seiner Beeinträchtigungen voll am öffentlichen Rechtsverkehr teilnehmen kann. Er soll mit Hilfe seines Betreuers in die Lage versetzt werden, Anträge zu stellen, Geldgeschäfte zu  erledigen, Verträge abzuschließen oder zu kündigen usw. Er wird damit anderen Menschen, die keinen rechtlichen Betreuer benötigen, gleichgestellt und kann in gleicher Weise am Leben teilnehmen.