... eine lange Tradition und zunehmend große Bedeutung für die Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben. Immer mehr Menschen erkennen ihre Verantwortung für die Gesellschaft, in der sie leben, wobei die Motive für Stiftungserrichtungen unterschiedlich sind: Bei den einen ist es das Bedürfnis, soziale Nöte zu lindern. Andere wiederum möchten mit der Stiftungserrichtung ihre Dankbarkeit für ein erfülltes Leben ausdrücken und ihr Vermögen über ihren Tod hinaus sinnvoll für die Gesellschaft einsetzen. Stifter können neben Privatpersonen ebenso juristische Personen - Bistümer, Kirchengemeinden, Orden, Vereine oder öffentlich-rechtliche Körperschaften - sein. Gerne unterstützen wir Sie bei der Stiftungserrichtung mit unserer Stiftungsberatung.
Stiftungsberatung
Wir unterstützen Stifter - besonders wertvolle Menschen - mit der Stiftungsberatung
Stellen Sie unsere Stiftungsberatung auf die Probe.
Stiftungen haben in Deutschland...
Immer mehr..
... Spender und Spenderinnen wollen nicht einfach nur Geld geben, sie wollen mitbestimmen, was mit ihren Mitteln passiert. In Stiftungen ist das möglich, sogar über den Tod hinaus, denn Privatpersonen können eine Stiftung an zwei Momenten der persönlichen Biographie errichten: zu Lebzeiten und testamentarisch von Todes wegen. Ist die Stiftung einmal gegründet, wird daran endlos gearbeitet, den Stiftungszweck zu erfüllen. Hier hilft Ihnen die Stiftungsberatung der DKM Darlehnskasse Münster eG gerne weiter.
Kirchengemeinde / Bistum
Kirchengemeinden oder Bistümer können Stifter werden. Vielfach ergeben sich Erbschaften zu Gunsten der Körperschaft. Wenn diese mit der Auflage versehen sind, diese Vermögenswerte in eine Stiftung einzubringen, wird die Einrichtung zur Stifterin.
Wie im staatlichen kann man sich auch im kirchlichen Bereich das Modell der Bürgerstiftung vorstellen. Hier werden viele Mitglieder z.B. einer Kirchengemeinde zu Stiftern einer „Gläubigenstiftung“, die als Treuhandstiftung in der Verwaltung des Kirchenvorstandes stehen könnte oder auch als rechtlich selbstständige Stiftung existieren kann.
Viele deutsche Bistümer haben in den letzten Jahren Stiftungen errichtet, um darin Schulen zu organisieren oder Krankenhäuser darüber zusammenzuführen. Gerne hilft Ihnen bei der Umsetzung die Stiftungsberatung weiter. Neben diesen operativ tätigen Trägerstiftungen gibt es Förderstiftungen, die die Erträge aus dem Kapitalvermögen für gemeinnützige kirchliche Zwecke ausschütten.
Orden
Ähnlich zu den deutschen Bistümern haben viele Orden in der früheren Vergangenheit Stiftungen errichtet, in denen das Immobilien- und Kapitalvermögen der Ordensgemeinschaften eingebracht wurde, um es für die Zukunft zu sichern. Zwecke umfassen den Bereich des Gesundheitswesens, die Pflege- oder Behinderteneinrichtungen. Neben ihrer Aufgabe als Trägerstiftung erfüllen diese Stiftungen häufig auch den Zweck, deren gemeinnützige Arbeit zu sichern und zusätzlich zu unterstützen.
Eingetragene Vereine und sonstige juristische Personen
Für (spendensammelnde) Vereine oder ähnliche Körperschaften ergeben sich zwei Motivationen zur Errichtung einer Stiftung. Zum einen gehen die Mitgliederzahlen zurück und die Bereitschaft, sich an verantwortlicher Stelle in einem Verein zu engagieren, schwindet. Damit muss der e.V. um sein Überleben in der Zukunft fürchten. Da der Förderzweck aber nicht verloren gehen soll, bietet sich die Stiftung an, auf die man diese Aufgabe übertragen kann. Eine Stiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und benötigt keine Mitglieder, sodass ihre Existenz auf Ewigkeit gesichert werden kann. Zum anderen spenden viele Menschen lieber etwas an eine Stiftung, weil sich neben dem höheren Vertrauen auch die Möglichkeit ergibt, etwas langfristig an die Einrichtung geben zu können. Der e.V. kann nur Spenden annehmen, die er zeitnah auskehren muss. Die Stiftung hingeben kann das Kapital ansammeln und nur aus den Erträgen den Förderzweck erfüllen.
Vermögensanlage
Hierbei berücksichtigt die Stiftungsberatung: Bevor das Vermögen der Stiftung angelegt werden soll, ist es ratsam, den besonderen Charakter des Stiftungskapitals zu bedenken, um eine zielgerechte Anlageform auszuwählen. Aufgrund der Ewigkeitsdimension unterliegt die Vermögensanlage einer Stiftung anderen Voraussetzungen als beim Verein oder der GmbH.
Für die Anlage des Stiftungsvermögens bietet die DKM individuelle Lösungen je nach Bedarf der Stiftung an. Bei großen Vermögenswerten bietet die DKM eine eigene Vermögensverwaltung an. Bei allen Anliegen bezüglich der Vermögensanlage, hilft Ihnen die Stiftungsberatung der DKM gerne weiter.
Anlage-Richtlinien
Hinsichtlich der Vorschriften, Grundsätze und Zielsetzungen lässt sich bei der Verwaltung von Stiftungsgeldern generell Folgendes sagen: Vorstände von Stiftungen haben bei der Anlage des Stiftungsvermögens generell freie Hand. Dieses Vakuum bietet allerdings Gefahren. Mit Anlage-Richtlinien für die Verwaltung des Stiftungsvermögens kann dieses Vakuum gefüllt und eine langfristige Strategie für eine Vermögensanlage errichtet werden. Der Anspruch, nachhaltig den Stifterwillen zu erfüllen, wird dadurch inhaltlich gestärkt. Die haupt- oder meistens ehrenamtlichen Gremien werden mit von Ihnen beschlossenen Anlage-Richtlinien grundsätzlich entlastet. Schließlich wird gegenüber Spendern oder Zustiftern sowie der Stiftungsaufsicht Klarheit über die satzungsmäßige Vermögensanlage transportiert, indem eindeutige Grenzen gesetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie mit Hilfe der Stiftungsberatung.
Nachhaltigkeit
Bei der Stiftungsberatung achten wir nicht nur auf die Anlage-Richtlinien sondern auch auf Nachhaltigkeit.