... betreut die DKM Stiftungen. Zurzeit werden ungefähr 450 rechtsfähige und unselbstständige Stiftungen im Geschäftsgebiet betreut – und die Tendenz steigt. Wer stiftet hat den Wunsch, Gutes nachhaltig für die Zukunft umsetzen zu können. "Wie kaum eine andere Institution des menschlichen Rechts dient die Stiftung uneigennützig höchsten Idealen, der Gottesverehrung und der Menschenliebe. Sie ist deshalb jeder Förderung wert." So benennt es Hans Liermann, ein Kenner des deutschen Stiftungsrechts, im Jahr 1963. Auch die DKM möchte das Stiftungswesen fördern und stellt Ihnen an dieser Stelle ihre Dienstleistungen für Stiftungen wie Stiftung Definition vor.
Stiftung Definition
Werte bewahren - teilen - geben
Stiftung Definition - Was verbirgt sich alles genau hinter Stiftung Definition?
Haben Sie weitere Anregungen zur Stiftung Definition:
Seit ihrer Gründung in 1961...
Die Idee des Stiftens...
... ist eng mit der Entwicklung des Christentums verbunden. Sie entspringt der christlichen Liebestätigkeit "Caritas". Die ersten rechtlichen Grundlagen wurden schon im Codex Iustinian von 530 n. Chr. gelegt. Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1200 Jahre alt. Um des Seelenheils willen wurden Vermögen der Kirche zum Wohle der Armen, Kranken, Alten, Fremden und Waisen der Kirche zur besonderen Verwaltung zur Verfügung gestellt. Prognosen zeigen, dass das Stiftungswesen als wichtiger Bestandteil der kirchlichen und caritativen Arbeit an Bedeutung noch gewinnen wird, nicht nur durch den finanziellen Beitrag der Stiftungen, sondern auch durch den Geist christlicher Weltverantwortung, der als Motiv hinter vielen Stiftungsabsichten steht.
863 rechtsfähige Stiftungen...
... wurden in Deutschland im Jahr 2021 errichtet. Auch zeigt sich eine deutliche Zunahme bei der Errichtung von Treuhandstiftungen. Zur Zeit existieren insgesamt 24.650 selbstständige Stiftungen mit einem geschätzten Gesamtvermögen von über 100 Milliarden Euro. Die Anzahl der unselbstständigen Stiftung ist zahlenmäßig nicht erfassbar, da sie keine eigenen Rechtspersonen darstellen. Bei ihnen wird ein gemeinsames Vermögen von ca. 40 Milliarden Euro vermutet. Viele dieser Stiftungen sind kirchlichen Ursprungs, dienen kirchlichen oder caritativen Zwecken und unterstehen der kirchlichen Aufsicht.
Die Stiftung ist...
... ein ideales Instrument, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne eine zeitliche Limitierung verfolgen zu können und sichert dem Stifter die unendliche Bewahrung seines Lebenswerkes. Eine Stiftung ist ein auf Dauer angelegtes Vermögen zur Verwirklichung der vom Stifter bestimmten Zwecke. Die Stiftung hat im Gegensatz zum Verein oder einer GmbH keine Mitglieder oder Gesellschafter, sondern nur ein oder mehrere Verwaltungsorgane und ist damit in ihrem Fortbestand unabhängig von menschlichen Motivationen. Die Stiftungsaufsicht kontrolliert die Erhaltung des Stiftungsvermögens und die Umsetzung der Stiftungsziele.
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Stiftung Definition - Häufige Fragen zum Thema Stiftung (Definition)
- Welche Art von Stiftung (Definition) gibt es?
Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Die bekanntesten Stiftungsarten sind die gemeinnützige Stiftung zur Förderung gemeinwohlorientierter Zwecke, die Familienstiftung zur langfristigen finanziellen Versorgung der Stifterfamilie sowie die Unternehmensstiftung. Diese kann zum Beispiel dem Zweck dienen, dass das Unternehmen nach dem Ausscheiden des Unternehmensgründers in seinem Sinne weitergeführt wird.
- Für wen ist eine Stiftung (Definition) sinnvoll?
So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden. Auch die Nachfolge kann stiftungsbezogen sein – unabhängig davon, ob die Stiftung am Gemeinwohl orientiert sein soll.
- Wie groß sollte das Stiftungsvermögen mindestens sein?
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte daher eher über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.
- Bleibt das in die Stiftung eingereichte Kapital dauerhaft erhalten?
Ja, der dauerhafte Erhalt des Kapitals ist eines der wesentlichen Merkmale einer Stiftung. Nur so kann die Verwirklichung der Stiftungszwecke langfristig gelingen. Neben liquiden Vermögenswerten wie Wertpapieren können auch Immobilien auf die Stiftung übertragen werden. Eine Nutzung dieser Vermögenswerte zu privaten Zwecken ist mit Anerkennung der gemeinnützigen Stiftung in der Regel nicht mehr möglich.
- Welche Vorteile bietet eine Stiftungsgründung?
Der Nutzen eines solchen Schrittes ist vielfältig: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren oder Ihr Lebenswerk erhalten. Eine Stiftung kann aber auch dazu dienen, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen.