Unsere Förderbedingungen

Wir fördern Projekte aus den gemeinnützigen Bereichen:

Kinder-, Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe, katholische Religion, Wohlfahrtswesen, Brauchtumspflege, Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Naturschutz und Landschaftspflege, Kunst und Kultur, Flüchtlingshilfe sowie Entwicklungszusammenarbeit.

Darüber hinaus fördern wir Projekte, mit denen der Antragsteller kirchliche Zwecke verfolgt.

Wichtig zu wissen: Die Projekte sollen eine nachhaltige Wirkung entfachen, d.h. sie sollen idealerweise zu weiterem gesellschaftlichen Engagement anstiften.

Was wir nicht fördern:

Baumaßnahmen, Ferienfreizeiten, Buchprojekte, Projekte mit Unterstützungsbedarf über mehrere Jahre und Projekte, die in den originären Verantwortungsbereich von öffentlichen Trägern fallen.

Und zuletzt: Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung besteht nicht. Die Stiftung behält sich vor, die geförderten Projekte zu veröffentlichen.