Die Stiftung beabsichtigt, mittel- bis langfristig mindestens 2/3 der jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen p.a. auszuschütten. Über die Zuwendung entscheiden der Vorstand und/oder das Kuratorium der Stiftung. Bis zu einem Drittel der Erträge können jeweils der freien Rücklage zugeführt werden, um nachhaltig die Ertragskraft der Stiftung zu erhalten.