Im praxisüblichen Blockmodell verrichten die Arbeitnehmer/-innen in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Arbeitsphase) zu einem verminderten Lohn ihre bisherige Tätigkeit. In der zweiten Hälfte (Freizeitphase) der Altersteilzeit werden sie zum gleichen Lohn freigestellt. Die Ansprüche für die Freistellungsphase werden in der ersten Hälfte der Altersteilzeit erarbeitet.
Die DKM bietet Ihnen für diesen Fall das Kontenmodell mit Verpfändung an.
Hier wird auf den Namen der Einrichtung ein Konto pro Arbeitnehmer/-in eingerichtet. Auf dieses Konto zahlt der Arbeitgeber die Ansprüche bis zum Höchstbetrag ein, der mit Abschluss der Arbeitsphase erreicht ist. In der Freizeitphase wird das Guthaben monatlich wieder abgebaut.
Und für die Sicherung der eingezahlten Beträge im Insolvenzfall der Einrichtung wird eine Verpfändung zu Gunsten der Arbeitnehmer/-in vorgenommen.