Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Förderungen im Bereich Sanierung wieder möglich

Seit dem 1. Juli 2021

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 macht die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude noch attraktiver. Sie gilt für alle Wohngebäude und Wohnheime sowie für Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten und Krankenhäuser.

Der Klimaschutz ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit.

Ein wichtiger Baustein, um weniger Energie zu verbrauchen und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern, sind energetische Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, wurde die staatliche Förderung zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Die DKM unterstützt Sie dabei, die Fördermöglichkeiten optimal auszunutzen.

Die neuen Fördermöglichkeiten gelten für:

  • Alle Wohngebäude und Wohnheime
  • Nicht-Wohngebäude wie z.B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten oder Verwaltungsgebäude

Angeboten werden die Förderprogramme von der staatlichen Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Sie können von einer attraktiveren und übersichtlicheren Förderung profitieren.

Die Förderkredite der KfW sind mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet: Der reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Sie können also nicht nur von günstigen Zinssätzen, sondern auch von einer deutlich schnelleren Tilgung Ihres Kredits profitieren. Gut zu wissen: Je nach Vorhaben werden die Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG im Vergleich zur »alten«, am 30. Juni 2021 auslaufenden Förderung,  deutlich erhöht.

Die Bundesregierung möchte die Förderung Ihres Vorhabens mit der BEG nicht nur attraktiver, sondern auch übersichtlicher gestalten. So wird die Gesamtzahl der Programme reduziert, dafür sind die einzelnen Förderbausteine breiter einsetzbar. Lassen Sie sich von uns beraten! So können Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben herausholen und erhalten kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.

Ihre Vorteile im Überblick.

  • Sie können alle Förderangebote mit nur einem Antrag stellen
  • Fördertatbestände werden alle sowohl als  Zuschuss- als auch Kreditförderung angeboten
  • Integration der Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz
  • Eigenständige Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung
  • Erhöhte Förderung von Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung

Ein Beispiel.

Nicht-Wohngebäude wie z. B. Krankenhäuser kommen seit dem 1. Juli 2021 in den Genuss deutlich höherer (Tilgungs-) Zuschüsse für den energetischen Neubau oder die energetische Sanierung. Exemplarisch der Neubau-Bereich: Hier liegt bereits die Einstiegsförderung bei bis zu 15 % – Voraussetzung ist hierfür die Erreichung eines »Effizienzhauses 55«.

Was Sie unbedingt beachten sollten.

Grundsätzlich muss die Beantragung der Finanzierungsmittel zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen! Liegt aber ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit der DKM zur KfW-Kredit-Förderung vor, können danach bereits Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden. In jedem Fall aber ist die Beantragung vor Baubeginn zu stellen.

Außerdem ist nun immer die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich (außer Einzelmaßnahme Heizungsanlage). Dafür erfolgt eine höhere Förderung der Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten.

Ihre Spezialisten für Förderkredite an Einrichtungen aus Kirche und Caritas:

  • Peter Buller
  • Telefon 0251 51013-212
  • Volker Stöppelkamp
  • Telefon 0251 51013-245