Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesförderung-für-effiziente-Gebäude/
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 macht die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude noch attraktiver. Sie gilt für alle Wohngebäude und Wohnheime sowie für Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten und Krankenhäuser.
Ein wichtiger Baustein, um weniger Energie zu verbrauchen und damit den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 zu verringern, sind energetische Maßnahmen an Gebäuden. Um noch mehr Anreize für den Bau oder die Sanierung energieeffizienter Gebäude zu schaffen, wurde die staatliche Förderung zum 1. Juli 2021 neu aufgestellt. Die DKM unterstützt Sie dabei, die Fördermöglichkeiten optimal auszunutzen.
Die neuen Fördermöglichkeiten gelten für:
Angeboten werden die Förderprogramme von der staatlichen Förderbank KfW sowie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Förderkredite der KfW sind mit einem sogenannten Tilgungszuschuss ausgestattet: Der reduziert die Summe, die Sie an den Kreditgeber zurückzahlen müssen. Sie können also nicht nur von günstigen Zinssätzen, sondern auch von einer deutlich schnelleren Tilgung Ihres Kredits profitieren. Gut zu wissen: Je nach Vorhaben werden die Tilgungszuschüsse im Rahmen der BEG im Vergleich zur »alten«, am 30. Juni 2021 auslaufenden Förderung, deutlich erhöht.
Die Bundesregierung möchte die Förderung Ihres Vorhabens mit der BEG nicht nur attraktiver, sondern auch übersichtlicher gestalten. So wird die Gesamtzahl der Programme reduziert, dafür sind die einzelnen Förderbausteine breiter einsetzbar. Lassen Sie sich von uns beraten! So können Sie die bestmögliche Förderung für Ihr Vorhaben herausholen und erhalten kompetente Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.
Nicht-Wohngebäude wie z. B. Krankenhäuser kommen seit dem 1. Juli 2021 in den Genuss deutlich höherer (Tilgungs-) Zuschüsse für den energetischen Neubau oder die energetische Sanierung. Exemplarisch der Neubau-Bereich: Hier liegt bereits die Einstiegsförderung bei bis zu 15 % – Voraussetzung ist hierfür die Erreichung eines »Effizienzhauses 55«.
Grundsätzlich muss die Beantragung der Finanzierungsmittel zwingend vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen erfolgen! Liegt aber ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit der DKM zur KfW-Kredit-Förderung vor, können danach bereits Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden. In jedem Fall aber ist die Beantragung vor Baubeginn zu stellen.
Außerdem ist nun immer die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich (außer Einzelmaßnahme Heizungsanlage). Dafür erfolgt eine höhere Förderung der Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten.