Deshalb unterstützen wir Sie beim Ausbau der Ladeinfrastruktur, um den Elektromobilisten einfaches und bequemes Laden zu ermöglichen.
Am 25. März 2021 ist deshalb in Deutschland das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft getreten. Konkrekt besagt das GEIG: Bei einem Neubau beziehungsweise einer größeren Renovierung von Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen ist künftig jeder fünfte Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel (Leitungsinfrastruktur) auszustatten. Zusätzlich ist auf entsprechenden Parkplätzen von Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten.
Mit unserem Mitgestalter Prefered Partner haben wir ein auf Sie zugesschnittenes Angebot entwickelt:
- Verknüpfung von marktführende E-Ladesäulen mit unseren erfolgreichen Bezahlmöglichkeiten
- Einfache Zahlung mit Bankkarte bereits integriert (ab 2023 verpflichtend)
- Empfehlung und Beantragung passender Fördermittel