Tagesgeld

Genießen Sie mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten und können jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen. Dabei wird Ihr Geld verzinst.

Mann an einem Schreibtisch schaut in einen Laptop und lehnt sich entspannt zurück

Sicher

Ihre Geldanlage unterliegt keinem Kursrisiko. Außerdem wird das Tagesgeld fest verzinst.

Flexibel

Überweisungen auf Ihr Referenzkonto und Einzahlungen sind jederzeit möglich.

Praktisch

Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto mit wenigen Klicks und führen Sie es einfach online.

Produktdetails

Mit einem Tagesgeldkonto Ihrer DKM Darlehnskasse Münster eG, dem Tagesgeldkonto, bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

  •  Bitte beachten Sie, dass Ihr Referenzkonto ein Girokonto bei der DKM Darlehnskasse Münster eG sein muss.

Konditionen

Berechnen Sie Ihre Zinsen

So funktioniert's

Beantragen Sie das Tagesgeld direkt online. Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden.

 

Mit OnlineBanking

Jetzt im OnlineBanking anmelden und Tagesgeldkonto eröffnen.

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Telefonischer Kontakt

Servicezeiten: 08:00 bis 16:30 Uhr

Telefon: 0251 51013-0

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FAQ zum Tagesgeld

Wie viel kann ich als Tagesgeld anlegen?

Sie können so viel Geld anlegen, wie Sie möchten. Einen Maximalbetrag gibt es nicht.

Als Referenzkonto dient zum Beispiel ein Girokonto, mit dem Überweisungen, Daueraufträge und Bargeldauszahlungen möglich sind. Das Tagesgeldkonto und das Referenzkonto müssen derselben Person gehören.

Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen.

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer