Pensionsklassen sind über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dazu verpflichtet, in ihr Risikomanagementsystem ESG-Kriterien zu integrieren und die Leistungsempfänger fleißig über die Berücksichtigung dieser Kriterien zu informieren.
Zudem sind institutionelle Anleger und Vermögensverwalter (im Rahmen der Aktionärsrechterichtlinie) dazu verpflichtet, regelmäßig öffentlich zu berichten, wie sie die Unternehmen, von denen sie Aktien halten, unter Betrachtung auf "wichtige Angelegenheiten" überwachen. Darunter zählen in einigen Branchen auch ESG-Kriterien.
Ende 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch BaFin genannt, ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ausgegeben. Dort werden für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen Hinweise zum Umgang mit ESG-Risiken gegeben.
Diese Regelungen gelten jedoch meist nicht für kirchliche Einrichtungen, können sich allerdings auf katholische Vermögensträger auswirken. Beispielweise werden so die Empfehlungen der BaFin für kirchliche Zusatzversorgungsklassen relevant, welche sich an den Vorgaben der Aufsichtsbehörden orientieren. Es kann die gesellschaftliche Erwartungshaltung, dass sich auch katholische Anleger ausgiebig und aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen, aus der Verpflichtung anderer institutioneller Anleger zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien entstehen.