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Legal Entity Identifier (LEI) Service

Meldepflichtige Wertpapiertransaktionen nach MiFID II

Mit der Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie, bekannt als MiFID II, reagiert der europäische Gesetzgeber auf bestimmte Ursachen der seit 2007 andauernden Finanzkrise. Mehr Transparenz auf den Kapitalmärkten und strengere Verfahrensregeln sollen Anleger und Staatshaushalte künftig besser vor Verwerfungen schützen, die derartige Krisen nach sich ziehen.

LEI-Code für juristische Personen sowie Firmenkunden

Seit dem 03.01.2018 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kauf und Verkauf börsengehandelter Wertpapiere unserer Kunden an die Finanzmarktaufsichtsbehörde zu melden. Voraussetzung dafür ist die eindeutige Identifizierung des Kunden mittels einheitlicher Identifikationsnummer. Im Fall von juristischen Personen bzw. Firmenkunden ist es der Legal Entity Identifier (LEI-Code). Hierbei handelt es sich um eine international standardisierte und weltweit gültige Kennung. Die Gesetzgebung schreibt eindeutig vor, dass ohne den LEI-Code keine melderelevanten Wertpapiergeschäfte ausgeführt werden dürfen.

So einfach geht's: Ihren LEI-Code beantragen

Wir kümmern uns um die Beantragung Ihres LEI-Codes bei der DKM.

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