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Wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr

Neue Zahlungsempfängerprüfung und einheitliche SEPA-Echtzeitüberweisungen ab 5. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet SEPA-Echtzeitüberweisungen in unbegrenzter Höhe zu ermöglichen. Ab dann ist vor der Ausführung einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) wird sowohl bei SEPA-Überweisungen als auch bei SEPA-Echtzeitüberweisungen verpflichtend eingeführt.

Mit dieser neuen Funktion soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich erhöht werden, indem Überweisungen an falsche oder betrügerische Empfänger verhindert werden. Sobald Name und IBAN eingegeben sind, erfolgt im Hintergrund eine Abfrage bei der Empfängerbank, um die Übereinstimmung der Daten zu überprüfen. Innerhalb weniger Sekunden erhalten die Kundinnen und Kunden eine Rückmeldung, ob die Angaben korrekt sind.

Das Ziel dieser Vorschrift ist es, Zahlungen sicherer und transparenter zu machen. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Namen und IBAN, wird eine Warnmeldung angezeigt. Ob die Zahlung dennoch erfolgen soll, kann im nächsten Schritt selbst bestimmt werden.

Tipps zur Vorbereitung

Was können Sie heute schon tun:

  • Stellen Sie die korrekte Schreibweise der Empfängernamen sicher. Dieser muss dem Eintrag des öffentlichen Verzeichnisses (z.Bsp. Eintrag Vereinsregister, Handelsregister) entsprechen bzw. dem vollständigen Namen laut Ausweispapier bei Privatpersonen.

  • Passen Sie ggfs. die Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken an und sensibilisieren Sie Ihre Zahler.

  • Sprechen Sie zeitnah mit ihren SRZ / Gehaltsabrechnungsstellen bzgl. der zukünftigen Zahlungsbereitstellung ab dem 05.10.2025. Wir empfehlen Gehaltszahlungen zunächst ohne Empfängerprüfung auszuführen.
  • Sprechen Sie zeitnah ihre Leistungsträger an. Somit stellen Sie sicher, dass bei abweichenden Firmenbezeichnungen weiterhin die Gutschriften unverzögert erfolgen.

Kurz vor dem 05. Oktober 2025:

Installieren Sie alle verfügbaren Updates für Ihr Zahlungsverkehrsprogramm. Für Profi cash wird es rechtzeitig vor dem 05. Oktober 2025 ein Update geben. Nur mit der aktuellen Version können Sie ab dem 05. Oktober 2025 Zahlungen versenden. Bitte informieren Sie ggfs. Ihre IT-Abteilung.

Anpassung bei Echtzeitzahlungen

Das Limit von 100.000,00 € für Echtzeitzahlungen entfällt und kann individuell durch Sie geregelt werden. Dabei bleiben alle bisherigen Limite, wie Kontolimite und Onlinebankinglimite, weiterhin gültig.

Die Erfassung der Echtzeitlimite können Sie grundsätzlich selbst vornehmen. Für das Verfahren EBICS muss die Erfassung oder Anpassung der Echtzeitlimite über die Bank beantragt werden.

Echtzeitlimite können wie folgt gesteuert werden:
Tageslimit: Maximalbetrag insgesamt für Echtzeitüberweisungen pro Tag
Zahlungslimit:
Maximalbetrag je einzelne Zahlung

Neue Empfängerüberprüfung VoP ab dem 5. Oktober

Bevor Sie Zahlungen unterschreiben, muss das Prüfergebnis der Empfängerprüfung (Opt-In) durch Sie zur Kenntnis genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Zahlungen ohne Unterschrift zur Prüfung versenden. Erst dann können die Zahlungen unterschrieben werden. 

Das Lastschriftverfahren und Auslandsaufträge (außerhalb SEPA-Raum) sind von der Empfängerprüfung nicht betroffen.

Die geprüften Zahlungen stehen für 32 Tage zur Verfügung und können innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden. Nach Ablauf der 32 Tage werden nicht freigegebene Zahlungen automatisch gelöscht.

Geprüfte Zahlungssammler können nur vollständig autorisiert oder storniert werden.

Interpretation der Empfängerprüfung (VoP-Ergebnis)

  • Match: Der Name des Empfängers und die IBAN stimmen überein. Die Zahlung kann autorisiert werden.
  • Close Match: Es gibt Abweichungen zwischen den angegebenen Daten und den hinterlegten Informationen. Der Zahler sollte die Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die korrekten Empfängerdaten werden Ihnen dabei angezeigt.
  • No Match: Die Empfängerdaten stimmen nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Empfängerdaten nicht angezeigt.
  • Check cannot be performed: Die Prüfung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Die Prüfkriterien können pro Bankengruppe abweichen. Die exakten Kriterien für unsere Bankengruppe werden derzeit noch finalisiert und zeitnah kommuniziert, um Ihnen eine klare Orientierung zu geben. Eine Freigabe der Zahlung kann in jedem Fall erfolgen.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise für Firmenkunden

Firmenkunden haben die Möglichkeit, Zahlungsaufträge von der Empfängerprüfung auszunehmen (Opt-Out).

SEPA-Sammelüberweisungen können immer ohne Überprüfung durchgeführt werden.

In ProfiCash wird es in der finalen Version (geplant für September) möglich sein, bei Zahlungsaufträgen individuell festzulegen, ob die Empfängerprüfung aktiviert (Opt-In) oder deaktiviert (Opt-Out) wird. Diese Einstellung kann flexibel vorgenommen werden – entweder für alle Konten einer Bank, für einzelne Konten oder für spezifische Zahlungsaufträge.

Zustimmungspflichtige Inhalte

Zahlungsfreigabeverfahren EBICS

Änderungsangebot

Zum Dokument

Ratschläge

  • Überprüfung der Kontodaten: Stellen Sie sicher, dass Name und IBAN bei Ihrer Bank korrekt und vollständig hinterlegt sind.
  • Kommunikation mit Zahlern: Informieren Sie Ihre Kund:innen oder Geschäftspartner:innen über den korrekten Empfängernamen, der bei Überweisungen verwendet werden soll.
  • Datenpflege: Halten Sie Ihre Lieferanten-, Kunden- oder persönlichen Daten stets aktuell und fragen Sie bei Bedarf nach den offiziellen Kontoinhabernamen.
  • Rechnungsanpassung: Passen Sie Ihre Rechnungs- oder Zahlungsaufforderungsvorlagen an, um eine problemlose Überprüfung zu ermöglichen.
  • Prozessklärung: Legen Sie klare Abläufe für den Umgang mit Rückmeldungen wie einer gelben oder roten Ampel beim VoP-Ergebnis fest.
Wie kann ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Die Zustimmung kann online nach Aufruf der zustimmungspflichtigen Sonderbedingungen erfolgen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung telefonisch oder persönlich, beispielsweise in einer Filiale, zu erteilen.

Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und der VR Banking App?

Nähere Informationen folgen zeitnah. 

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in ProfiCash?

Nähere Informationen folgen zeitnah.

Welche Bankingsoftware unterstützt VoP?
  • Proficash ab Version 12.95 (erscheint im September)
  • Alf Banco ab Version 10
  • StarMoney Business ab Version 11
  • StarMoney Basic / Deluxe ab Version 14
Bis wann muss die Zustimmung zu den neuen Sonderbedingungen erfolgen?

Die Zustimmungen zu unseren neuen Sonderbedingungen müssen uns bis zum 05.10.2025 vorliegen.

Fallen Kosten für mich an?

Nein, die Banken sind verpflichtet die VoP kostenfrei anzubieten.

Muss ich etwas einstellen oder beantragen?

Nein, VoP wird automatisch von der Bank aktiviert. Sobald das Verfahren eingeführt wurde, bekommen Sie die Rückmeldung direkt bei der Eingabe. 

Ab wann gilt VoP in Deutschland?

Verpflichtend ab Oktober 2025 für alle Eurozahlungen innerhalb des SEPA-Raums.

Einfach gut für Ihre Werte.