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Abkündigung von SEPA-Zahlungsformaten zum 14.11.2026 bzw. 01.12.2026

Ab November 2026 erfolgt eine Anpassung der SEPA-Datenformate.

Insbesondere internationale und eilige Zahlungen außerhalb des EU-/EWR-Raums müssen dann vollständige strukturierte Adressinformationen enthalten.

Nachfolgend die abgekündigten Formate und Termine:

Abkündigung von SEPA-Formatversionen

Ab dem 01.12.2026 (00:01 Uhr) werden folgende SEPA-Formatversionen von uns nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1)
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_2)
  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 / pain.001.001.08 (für SCT Inst) (GBIC_3)
  • pain.001.001.09 (fpr SCT Inst) (GBIC_3)

Abkündigung von Formatversionen für das erweiterte pain-Format

Ab dem 01.12.2026 (00:01 Uhr) werden folgende Formatversionen für das erweiterte pain-Format von uns nicht mehr unterstützt:

  • container.nnn.001.02
  • pain.001.fgi.01
  • pain.001.fgi.01_GBIC_2
  • pain.008.fgi.01
  • pain.008.fgi.01_GBIC_2

Abkündigung von Formatversionen für Euro-Eilüberweisungen

Ab dem 01.12.2026 (00:01 Uhr) werden folgende Formatversionen für Euro-Eilüberweisungen von uns nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.001.03 (GBIC_1)
  • pain.001.001.03 (GBIC_2)
  • pain.001.001.03 (GBIC_3)

Abkündigung des DTAZV-Formats

Am 01.12 2026 endet in der DK ebenfalls die Unterstützung für das DTAZV-Format. Ab diesem Zeitpunkt werden in der DK offiziell nur noch die XML-basierten AZV-Formatversionen unterstützt. Vor diesem Hintergrund kündigen wir hiermit die Entgegennahme von Dateien im DTAZV-Format zum 14.11.2026 (00:01 Uhr) mit Einsatz des Swift-Standardreleases ab.

Diese Abkündigungen gelten für Einreichungen auf allen Vertriebs-/Einreichungskanälen (EBICS/HBCI/SecureGoPlus mit ProfiCash, DKM Profi Web und Onlinebanking).

Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit ihren Zahlungsverkehrs-/Buchhaltungssoftwareherstellern in Verbindung.

Die Anpassungen in ProfiCash, DKM Profi Web und DKM Onlinebanking erfolgen automatisch.

Für ProfiCash sind neue Updates dann zwingend zu installieren.

Die Details zu den neuen Formaten finden Sie im Anhang:

Wichtig: NEUES Update Profi cash 13.00 jetzt verfügbar 

Dieses Update behebt die bisher bekannten Fehler.  Über den Menüpunkt ‚Anwendungsmenü‘ ‚Programmupdate‘ ‚Prüfen & Laden‘ können Sie das Update automatisch starten. Sofern Ihnen das Update nicht aus Profi cash heraus angeboten wird, können Sie die Update-Datei auch über Profi cash - Atruvia herunterladen und manuell einspielen.  Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor dem Aufspielen des Updates:

  • Bitte versenden oder löschen Sie alle Jobs zu Zahlungsaufträgen

  • Alle Anwender müssen Profi cash verlassen haben, aktivieren Sie ggf. als master den Wartungsmodus (‚Administration‘ ‚Wartungsmodus bearbeiten‘)

  • Legen Sie eine Datensicherung an

  • Führen Sie das Update als Administrator aus

Unsere Empfehlungen zur aktuellen Nutzung der Empfängerüberprüfung:

  • HBCI: Nutzen Sie die Empfängerüberprüfung. Ihre internen Prozesse können weitestgehend beibehalten werden.
  • EBICS: Arbeiten Sie zunächst ohne Empfängerüberprüfung. Stimmen Sie ggfs. vorab die internen Prozesse ab.
  • Bei Gehaltszahlungen empfehlen wir die Empfängerüberprüfung nicht zu nutzen, da mögliche Details ersichtlich sein könnten.

 

Empfängerüberprüfung in Profi cash für HBCI-Nutzer:

Empfängerüberprüfung in Profi cash für EBICS-Nutzer:

Sofern Sie andere Zahlungsverkehrsprogramme nutzen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. 

Tipps zur Verbesserung der Empfängerüberprüfung

Was können Sie tun:

  • Stellen Sie die korrekte Schreibweise der Empfängernamen sicher. Dieser muss dem Eintrag des öffentlichen Verzeichnisses (z.Bsp. Eintrag Vereinsregister, Handelsregister) entsprechen bzw. dem vollständigen Namen laut Ausweispapier bei Privatpersonen.

  • Passen Sie ggfs. die Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken an und sensibilisieren Sie Ihre Zahler.

  • Sprechen Sie Ihre Leistungsträger an. Somit stellen Sie sicher, dass bei abweichenden Firmenbezeichnungen weiterhin die Gutschriften unverzögert erfolgen.
  • Für unseren Kirchlichen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, verschiedene Wortmarken-Namen zu hinterlegen. Diese Wortmarken sollten Sie im Geschäftsverkehr benutzen und Ihren Kunden/Geschäftspartnern daher bekannt sein. Zur Hinterlegung der Wortmarken, sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater / Ihre Kundenberaterin an.

Erläuterungen zur Empfängerüberprüfung 

Bevor Sie Zahlungen unterschreiben, muss das Prüfergebnis der Empfängerüberprüfung (Opt-In) durch Sie zur Kenntnis genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Zahlungen ohne Unterschrift zur Prüfung versenden. Erst dann können die Zahlungen unterschrieben werden. 

Das Lastschriftverfahren und Auslandsaufträge (außerhalb SEPA-Raum) sind von der Empfängerüberprüfung nicht betroffen.

Die geprüften Zahlungen stehen für 32 Tage zur Verfügung und können innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden. Nach Ablauf der 32 Tage werden nicht freigegebene Zahlungen automatisch gelöscht.

Geprüfte Zahlungssammler können nur vollständig autorisiert oder storniert werden.

Interpretation der Empfängerüberprüfung (VoP-Ergebnis)

  • Match: Der Name des Empfängers und die IBAN stimmen überein. Die Zahlung kann autorisiert werden.
  • Close Match: Es gibt Abweichungen zwischen den angegebenen Daten und den hinterlegten Informationen. Der Zahler sollte die Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die korrekten Empfängerdaten werden Ihnen dabei angezeigt.
  • No Match: Die Empfängerdaten stimmen nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Empfängerdaten nicht angezeigt.
  • Check cannot be performed: Die Prüfung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Welche Namensfelder/Kriterien werden für die Prüfung herangezogen:

Bei Privatkunden wird der Name laut Ausweisdaten und der bei der Bank hinterlegte Kurzname herangezogen. Sollte bei einem Gemeinschaftskonto, z.B. „Mustermann Maria und Josef“, nur der Name eines Kontoinhabers, z. B. „Mustermann Maria“ angegeben werden, so wird gegen den zugeschlüsselten Einzelkunden „Mustermann Maria“ geprüft.

Bei Firmenkunden wird der Firmenname lt. öffentlichem Register (z. Bsp. Handelsregister / Vereinsregister) für die Prüfung herangezogen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Wortmarken-Namen zu hinterlegen. Diese Wortmarken sollten Sie im Geschäftsverkehr benutzen und Ihren Kunden/Geschäftspartnern daher bekannt sein. Zur Hinterlegung der Wortmarken, senden Sie bitte einen schriftlichen Auftrag an Ihren Kundenberater.

Die Prüfkriterien können pro Bankengruppe abweichen. Eine Freigabe der Zahlung kann in jedem Fall erfolgen.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise für Firmenkunden

Firmenkunden haben die Möglichkeit, Zahlungsaufträge von der Empfängerüberprüfung auszunehmen (Opt-Out).

SEPA-Sammelüberweisungen können immer ohne Überprüfung durchgeführt werden.

Kunden die das professionelle Freigabeverfahren EBICS nutzen,  ermöglichen wir b.a.W.  auch Einzelzahlungen ohne Empfängerüberprüfung auszuführen.

Damit soll eine möglichst reibungslose Umstellung ermöglicht werden.

Bei allen anderen Freigabeverfahren (z. Bsp. HBCI / SecureGoPlus-App) ist auch für Firmenkunden die Empfängerüberprüfung bei Einzelzahlungen vorgesehen.

Anleitungen

Alle Anleitungen finden Sie hier : Anleitungen - DKM Partner für Kirche + Caritas

Sicherheit im Zahlungsverkehr

Weitere Informationen zur Sicherheit im Zahlungsverkehr: Sicherheit - DKM Partner für Kirche + Caritas

Foto von Team Onlinebanking + ZV-Programme

Team Fachberatung Zahlungssyteme

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