Zum OnlineBanking

Wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr

Empfängerüberprüfung und Echtzeitüberweisung

Wichtig: NEUES Update Profi cash 12.98 jetzt verfügbar 

Dieses Update behebt die bisher bekannten Fehler.  Über den Menüpunkt ‚Anwendungsmenü‘ ‚Programmupdate‘ ‚Prüfen & Laden‘ können Sie das Update automatisch starten. Sofern Ihnen das Update nicht aus Profi cash heraus angeboten wird, können Sie die Update-Datei auch über Profi cash - Atruvia herunterladen und manuell einspielen.  Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor dem Aufspielen des Updates:

  • Bitte versenden oder löschen Sie alle Jobs zu Zahlungsaufträgen

  • Alle Anwender müssen Profi cash verlassen haben, aktivieren Sie ggf. als master den Wartungsmodus (‚Administration‘ ‚Wartungsmodus bearbeiten‘)

  • Legen Sie eine Datensicherung an

  • Führen Sie das Update als Administrator aus

Nach dem Update haben Sie die Möglichkeit, Ihre Konten automatisch auf den CAMT-Abruf umzustellen. Das bisher genutzte MT940-Format für Umsätze wird ab November 2025 nicht mehr unterstützt und durch das CAMT-Format abgelöst.

Wir empfehlen die Umstellung vorzunehmen. Ein Export im MT940-Format ist weiterhin möglich. Zur Übernahme der Umsatzdaten im CAMT-Format in das Finanzbuchhaltungsprogramm kontaktieren Sie bitte den entsprechenden Kundesupport des Herstellers. 

Unsere Empfehlungen zur aktuellen Nutzung der Empfängerüberprüfung:

  • HBCI: Nutzen Sie die Empfängerüberprüfung. Ihre internen Prozesse können weitestgehend beibehalten werden.
  • EBICS: Arbeiten Sie zunächst ohne Empfängerüberprüfung. Stimmen Sie ggfs. vorab die internen Prozesse ab.
  • Bei Gehaltszahlungen empfehlen wir die Empfängerüberprüfung nicht zu nutzen, da mögliche Details ersichtlich sein könnten.

 

Empfängerüberprüfung in Profi cash für HBCI-Nutzer:

Empfängerüberprüfung in Profi cash für EBICS-Nutzer:

Sofern Sie andere Zahlungsverkehrsprogramme nutzen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller. 

Tipps zur Verbesserung der Empfängerüberprüfung

Was können Sie tun:

  • Stellen Sie die korrekte Schreibweise der Empfängernamen sicher. Dieser muss dem Eintrag des öffentlichen Verzeichnisses (z.Bsp. Eintrag Vereinsregister, Handelsregister) entsprechen bzw. dem vollständigen Namen laut Ausweispapier bei Privatpersonen.

  • Passen Sie ggfs. die Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken an und sensibilisieren Sie Ihre Zahler.

  • Sprechen Sie Ihre Leistungsträger an. Somit stellen Sie sicher, dass bei abweichenden Firmenbezeichnungen weiterhin die Gutschriften unverzögert erfolgen.
  • Für unseren Kirchlichen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, verschiedene Wortmarken-Namen zu hinterlegen. Diese Wortmarken sollten Sie im Geschäftsverkehr benutzen und Ihren Kunden/Geschäftspartnern daher bekannt sein. Zur Hinterlegung der Wortmarken, sprechen Sie bitte Ihren Kundenberater / Ihre Kundenberaterin an.

Anpassung bei Echtzeitzahlungen

Das Limit von 100.000,00 € für Echtzeitzahlungen entfällt und kann individuell durch Sie geregelt werden. Dabei bleiben alle bisherigen Limite, wie Kontolimite und Onlinebankinglimite, weiterhin gültig.

Bitte beachten Sie, dass wir bei direkter Ausführung von Echtzeitüberweisungen über 10 Mio EUR bis 14:00 Uhr eine telefonische Information von Ihnen benötigen, um eine Zahlungsausführung gewährleisten zu können.

Bitte wenden Sie sich dazu an ihren Kundenberater.

Grundsätzlich empfehlen wir Echtzeitzahlungen über 10 Mio EUR mindestens 2 Tage vorher als terminierte Zahlung auszuführen, da dann die Zahlungsausführung automatisiert ausgeführt werden kann.

Die Erfassung der Echtzeitlimite können Sie grundsätzlich selbst vornehmen. Für das Verfahren EBICS muss die Erfassung oder Anpassung der Echtzeitlimite über die Bank beantragt werden.

Echtzeitlimite können wie folgt gesteuert werden:
Tageslimit: Maximalbetrag insgesamt für Echtzeitüberweisungen pro Tag
Zahlungslimit:
Maximalbetrag je einzelne Zahlung

Beachten Sie, dass bei Echtzeitzahlungen das Konto zu jeder Zeit Deckung aufweisen muss und die vorgenannten Limite ausreichen, da die Zahlung ansonsten direkt abgewiesen wird. Bei Echtzeitzahlungen muss die Verarbeitung immer direkt erfolgen. 

Erläuterungen zur Empfängerüberprüfung 

Bevor Sie Zahlungen unterschreiben, muss das Prüfergebnis der Empfängerüberprüfung (Opt-In) durch Sie zur Kenntnis genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Zahlungen ohne Unterschrift zur Prüfung versenden. Erst dann können die Zahlungen unterschrieben werden. 

Das Lastschriftverfahren und Auslandsaufträge (außerhalb SEPA-Raum) sind von der Empfängerüberprüfung nicht betroffen.

Die geprüften Zahlungen stehen für 32 Tage zur Verfügung und können innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden. Nach Ablauf der 32 Tage werden nicht freigegebene Zahlungen automatisch gelöscht.

Geprüfte Zahlungssammler können nur vollständig autorisiert oder storniert werden.

Interpretation der Empfängerüberprüfung (VoP-Ergebnis)

  • Match: Der Name des Empfängers und die IBAN stimmen überein. Die Zahlung kann autorisiert werden.
  • Close Match: Es gibt Abweichungen zwischen den angegebenen Daten und den hinterlegten Informationen. Der Zahler sollte die Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Die korrekten Empfängerdaten werden Ihnen dabei angezeigt.
  • No Match: Die Empfängerdaten stimmen nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Empfängerdaten nicht angezeigt.
  • Check cannot be performed: Die Prüfung ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Welche Namensfelder/Kriterien werden für die Prüfung herangezogen:

Bei Privatkunden wird der Name laut Ausweisdaten und der bei der Bank hinterlegte Kurzname herangezogen. Sollte bei einem Gemeinschaftskonto, z.B. „Mustermann Maria und Josef“, nur der Name eines Kontoinhabers, z. B. „Mustermann Maria“ angegeben werden, so wird gegen den zugeschlüsselten Einzelkunden „Mustermann Maria“ geprüft.

Bei Firmenkunden wird der Firmenname lt. öffentlichem Register (z. Bsp. Handelsregister / Vereinsregister) für die Prüfung herangezogen. Des Weiteren gibt es pro Kundennummer die Möglichkeit, bis zu 5 Wortmarken-Namen zu hinterlegen. Diese Wortmarken sollten Sie im Geschäftsverkehr benutzen und Ihren Kunden/Geschäftspartnern daher bekannt sein. Zur Hinterlegung der Wortmarken, senden Sie bitte einen schriftlichen Auftrag an Ihren Kundenberater.

Die Prüfkriterien können pro Bankengruppe abweichen. Eine Freigabe der Zahlung kann in jedem Fall erfolgen.

Wichtige Ausnahmen und Hinweise für Firmenkunden

Firmenkunden haben die Möglichkeit, Zahlungsaufträge von der Empfängerüberprüfung auszunehmen (Opt-Out).

SEPA-Sammelüberweisungen können immer ohne Überprüfung durchgeführt werden.

Kunden die das professionelle Freigabeverfahren EBICS nutzen,  ermöglichen wir b.a.W.  auch Einzelzahlungen ohne Empfängerüberprüfung auszuführen.

Damit soll eine möglichst reibungslose Umstellung ermöglicht werden.

Bei allen anderen Freigabeverfahren (z. Bsp. HBCI / SecureGoPlus-App) ist auch für Firmenkunden die Empfängerüberprüfung bei Einzelzahlungen vorgesehen.

Neue Zahlungsempfängerüberprüfung und einheitliche SEPA-Echtzeitüberweisungen ab 5. Oktober 2025

Ab dem 5. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet SEPA-Echtzeitüberweisungen in unbegrenzter Höhe zu ermöglichen. Ab dann ist vor der Ausführung einer Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) wird sowohl bei SEPA-Überweisungen als auch bei SEPA-Echtzeitüberweisungen verpflichtend eingeführt.

Mit dieser neuen Funktion soll die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich erhöht werden, indem Überweisungen an falsche oder betrügerische Empfänger verhindert werden. Sobald Name und IBAN eingegeben sind, erfolgt im Hintergrund eine Abfrage bei der Empfängerbank, um die Übereinstimmung der Daten zu überprüfen. Innerhalb weniger Sekunden erhalten die Kundinnen und Kunden eine Rückmeldung, ob die Angaben korrekt sind.

Das Ziel dieser Vorschrift ist es, Zahlungen sicherer und transparenter zu machen. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Namen und IBAN, wird eine Warnmeldung angezeigt. Ob die Zahlung dennoch erfolgen soll, kann im nächsten Schritt selbst bestimmt werden.

Zustimmungspflichtige Inhalte

Zahlungsfreigabeverfahren EBICS

Änderungsangebot

Zum Dokument
Wie kann ich den neuen Sonderbedingungen zustimmen?

Die Zustimmung kann online nach Aufruf der zustimmungspflichtigen Sonderbedingungen erfolgen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung telefonisch oder persönlich, beispielsweise in einer Filiale, zu erteilen.

Welche Bankingsoftware unterstützt VoP?
  • Die Profi cash Version 12.96 steht jetzt als Update zur Verfügung
  • Alf Banco ab Version 10
  • StarMoney Business ab Version 11
  • StarMoney Basic / Deluxe ab Version 14
Bis wann muss die Zustimmung zu den neuen Sonderbedingungen erfolgen?

Die Zustimmungen zu unseren neuen Sonderbedingungen müssen uns bis zum 05.10.2025 vorliegen.

Fallen Kosten für mich an?

Nein, die Banken sind verpflichtet die VoP kostenfrei anzubieten.

Muss ich etwas einstellen oder beantragen?

Nein, VoP wird automatisch von der Bank aktiviert. Sobald das Verfahren eingeführt wurde, bekommen Sie die Rückmeldung direkt bei der Eingabe. 

Einfach gut für Ihre Werte.