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Neue Zahlungsempfängerprüfung ab Oktober 2025.
Die von der EU-Kommission initiierte Instant Payments Regulierung (EU No. 2024/886), verpflichtet alle Zahlungsdienstleister im SEPA-Raum, vor der Freigabe einer Überweisung eine Empfängerprüfung, auch "Verification of Payee" (VoP) genannt, durchzuführen.
Ab dem 05. Oktober 2025 sind alle Banken im SEPA-Raum verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung zu überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die neue Funktion erhöht die Sicherheit Ihrer Überweisungen, indem Sie aktiv von einem Ampelsystem gewarnt werden, wenn der Name und die IBAN nicht zusammenpassen. Wir erläutern, worauf Sie dabei achten sollten.
Bei der VoP wird überprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Prüfung ist sowohl für SEPA-Überweisungen als auch für SEPA-Echtzeitüberweisungen verpflichtend. Das Ergebnis der Prüfung, der sogenannte VoP-Statusbericht, wird dem Zahler vor der Autorisierung der Zahlung zur Verfügung gestellt. In Deutschland gilt dabei der Standard, dass Zahlungsdateien nach der VoP-Prüfung entweder vollständig autorisiert oder storniert werden können.
Die technische Infrastruktur für die VoP-Prüfung wird bereits ab dem 5. Oktober 2025 aktiv sein, so dass Zahlungsdienstleister und Unternehmen ihre Prozesse rechtzeitig anpassen müssen. Es ist wichtig, notwendige Software-Updates einzuplanen, da VoP unabhängig vom Übermittlungsverfahren oder der verwendeten Software für alle SEPA-Zahlungen gilt.
Wichtige Informationen für die Praxis:
Was können Sie heute schon tun:
Stellen Sie die korrekte Schreibweise der Empfängernamen sicher. Dieser muss dem Eintrag des öffentlichen Verzeichnisses (z.Bsp. Eintrag Vereinsregister, Handelsregister) entsprechen bzw. dem vollständigen Namen laut Ausweispapier bei Privatpersonen.
Passen Sie ggfs. die Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken an und sensibilisieren Sie Ihre Zahler.
Kurz vor dem 05. Oktober 2025:
Installieren Sie alle verfügbaren Updates für Ihr Zahlungsverkehrsprogramm. Für Profi cash wird es rechtzeitig vor dem 05. Oktober 2025 ein Update geben. Nur mit der aktuellen Version können Sie ab dem 05. Oktober 2025 Zahlungen versenden. Bitte informieren Sie ggfs. Ihre IT-Abteilung.
Ab dem 05. Oktober 2025:
Das Limit von 100.000,00 € für Echtzeitzahlungen entfällt und kann individuell durch Sie geregelt werden. Grundsätzlich greifen weiterhin alle bisherigen Limite (Kontolimite, Onlinebankinglimite).
Gleichzeitig wird eine Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) eingeführt.
Bevor Sie Zahlungen unterschreiben, muss das Prüfergebnis der Empfängerprüfung (VOP Status Report) durch Sie zur Kenntnis genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Zahlungen ohne Unterschrift zur Prüfung versenden. Erst dann können die Zahlungen unterschrieben werden.
Bei EBICS erfolgt dieses zum Beispiel über die verteilte elektronische Unterschrift (VEU).
Zahlungssammler können nur vollständig autorisiert oder storniert werden.
Firmenkunden können Sammelzahlungen von der Prüfung ausnehmen.
Interpretation der Empfängerprüfung (VoP-Ergebnis)
- Match: Der Name des Empfängers und die IBAN stimmen überein. Die Zahlung kann autorisiert werden.
- Close Match: Es gibt Abweichungen zwischen den angegebenen Daten und den hinterlegten Informationen. Der Zahler sollte die Daten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
- No Match: Die Empfängerdaten stimmen nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein.
Die Instant Payments Regulierung schreibt vor, dass alle Unterzeichner das VOP-Ergebnis vor der Autorisierung einer Zahlung zur Kenntnis nehmen müssen. Aus diesem Grund wird die eingereichte und VOP-geprüfte Datei über die Verteilte Elektronische Unterschrift (VEU) entweder autorisiert oder storniert. Das VEU-Verfahren wird hierfür um das VOP-Prüfergebnis sowie zusätzliche Informationen erweitert.
Tipps
- Überprüfung der Kontodaten: Stellen Sie sicher, dass Name und IBAN bei Ihrer Bank korrekt und vollständig hinterlegt sind.
- Kommunikation mit Zahlern: Informieren Sie Ihre Kund:innen oder Geschäftspartner:innen über den korrekten Empfängernamen, der bei Überweisungen verwendet werden soll.
- Datenpflege: Halten Sie Ihre Lieferanten-, Kunden- oder persönlichen Daten stets aktuell und fragen Sie bei Bedarf nach den offiziellen Kontoinhabernamen.
- Rechnungsanpassung: Passen Sie Ihre Rechnungs- oder Zahlungsaufforderungsvorlagen an, um eine problemlose Überprüfung zu ermöglichen.
- Prozessklärung: Legen Sie klare Abläufe für den Umgang mit Rückmeldungen wie einer gelben oder roten Ampel beim VoP-Ergebnis fest.