Team Onlinebanking + ZV-Programme
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Am 01.12 2026 wird das bisherige Format nicht mehr unterstützt. Ab diesem Zeitpunkt wird nur noch die XML-basierte AZV-Formatversion unterstützt.
Weitere Details können Sie der nachfolgenden Produktbeschreibung entnehmen.
Beschreibung von "pain.001.001.09" Aufträgen im Auslandszahlungsverkehr:
Dieses Update behebt die bisher bekannten Fehler. Über den Menüpunkt ‚Anwendungsmenü‘ ‚Programmupdate‘ ‚Prüfen & Laden‘ können Sie das Update automatisch starten. Sofern Ihnen das Update nicht aus Profi cash heraus angeboten wird, können Sie die Update-Datei auch über Profi cash - Atruvia herunterladen und manuell einspielen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise vor dem Aufspielen des Updates:
Bitte versenden oder löschen Sie alle Jobs zu Zahlungsaufträgen
Alle Anwender müssen Profi cash verlassen haben, aktivieren Sie ggf. als master den Wartungsmodus (‚Administration‘ ‚Wartungsmodus bearbeiten‘)
Legen Sie eine Datensicherung an
Empfängerüberprüfung in Profi cash für HBCI-Nutzer:
Empfängerüberprüfung in Profi cash für EBICS-Nutzer:
Sofern Sie andere Zahlungsverkehrsprogramme nutzen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller.
Was können Sie tun:
Stellen Sie die korrekte Schreibweise der Empfängernamen sicher. Dieser muss dem Eintrag des öffentlichen Verzeichnisses (z.Bsp. Eintrag Vereinsregister, Handelsregister) entsprechen bzw. dem vollständigen Namen laut Ausweispapier bei Privatpersonen.
Passen Sie ggfs. die Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken an und sensibilisieren Sie Ihre Zahler.
Bevor Sie Zahlungen unterschreiben, muss das Prüfergebnis der Empfängerüberprüfung (Opt-In) durch Sie zur Kenntnis genommen werden. Das bedeutet, dass Sie zunächst alle Zahlungen ohne Unterschrift zur Prüfung versenden. Erst dann können die Zahlungen unterschrieben werden.
Das Lastschriftverfahren und Auslandsaufträge (außerhalb SEPA-Raum) sind von der Empfängerüberprüfung nicht betroffen.
Die geprüften Zahlungen stehen für 32 Tage zur Verfügung und können innerhalb dieses Zeitraums bearbeitet werden. Nach Ablauf der 32 Tage werden nicht freigegebene Zahlungen automatisch gelöscht.
Geprüfte Zahlungssammler können nur vollständig autorisiert oder storniert werden.
Welche Namensfelder/Kriterien werden für die Prüfung herangezogen:
Bei Privatkunden wird der Name laut Ausweisdaten und der bei der Bank hinterlegte Kurzname herangezogen. Sollte bei einem Gemeinschaftskonto, z.B. „Mustermann Maria und Josef“, nur der Name eines Kontoinhabers, z. B. „Mustermann Maria“ angegeben werden, so wird gegen den zugeschlüsselten Einzelkunden „Mustermann Maria“ geprüft.
Bei Firmenkunden wird der Firmenname lt. öffentlichem Register (z. Bsp. Handelsregister / Vereinsregister) für die Prüfung herangezogen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Wortmarken-Namen zu hinterlegen. Diese Wortmarken sollten Sie im Geschäftsverkehr benutzen und Ihren Kunden/Geschäftspartnern daher bekannt sein. Zur Hinterlegung der Wortmarken, senden Sie bitte einen schriftlichen Auftrag an Ihren Kundenberater.
Die Prüfkriterien können pro Bankengruppe abweichen. Eine Freigabe der Zahlung kann in jedem Fall erfolgen.
Firmenkunden haben die Möglichkeit, Zahlungsaufträge von der Empfängerüberprüfung auszunehmen (Opt-Out).
SEPA-Sammelüberweisungen können immer ohne Überprüfung durchgeführt werden.
Kunden die das professionelle Freigabeverfahren EBICS nutzen, ermöglichen wir b.a.W. auch Einzelzahlungen ohne Empfängerüberprüfung auszuführen.
Damit soll eine möglichst reibungslose Umstellung ermöglicht werden.
Bei allen anderen Freigabeverfahren (z. Bsp. HBCI / SecureGoPlus-App) ist auch für Firmenkunden die Empfängerüberprüfung bei Einzelzahlungen vorgesehen.
Alle Anleitungen finden Sie hier : Anleitungen - DKM Partner für Kirche + Caritas
Weitere Informationen zur Sicherheit im Zahlungsverkehr: Sicherheit - DKM Partner für Kirche + Caritas