
Transparenzregister
Neue gesetzliche Eintragungspflicht für Stiftungen
Zur Umsetzung der europäischen Geldwäscherichtlinie ist am 26. Juni 2017 das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in Kraft getreten. Ein neues Transparenzregister wird als hoheitliche Aufgabe des Bundes elektronisch zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten zur Verhinderung von Geldwäsche und Aufdeckung von Terrorismusfinanzierung geführt. Eine Einsichtnahme ist ab dem 27. Dezember 2017 nur von Behörden und von Privatpersonen bei Nachweis eines berechtigten Interesses gestattet.
Gem. §§ 18 ff., 59 Abs. 1 GwG sind auch Stiftungen bis zum 1. Oktober 2017 erstmals und anschließend fortlaufend verpflichtet, eine Eintragung in das Transparenzregister vorzunehmen, da für Stiftungen kein bundesweites öffentliches Register geführt wird. Damit werden auch kirchliche Stiftungen bürgerlichen Rechts verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das neu eingerichtete Transparenzregister mitzuteilen. So sind u.a. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses von natürlichen Personen, die Mitglied des Vorstandes oder die als Begünstigte bestimmt worden sind bzw. Gruppen von natürlichen Personen, zu deren Gunsten das Vermögen verwaltet oder verteilt werden soll, anzugeben (vgl. § 3 Abs. 3 GwG).
Auch nichtrechtsfähige Stiftungen haben diese Angaben mitzuteilen, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist (vgl. § 21 Abs. 2 GwG). Verstöße gegen die Transparenzpflichten sind bußgeldbewehrt.
Geführt wird das neue Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag mit Sitz in Köln. Zur Übermittlung der Mitteilung ist eine verpflichtende Registrierung auf der Internetseite des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de erforderlich. Auf dieser Internetseite befinden sich verschiedene Anleitungen zur Vornahme der Eintragungen und eine Servicenummer für Rückfragen unter Tel.: 0800 123 4337 (Mo. – Fr. von 8.00 bis 18.30 Uhr; kostenlos aus dem dt. Festnetz) oder E-Mail: service@bundesanzeiger.de. Eintragungen sind nicht gebührenpflichtig.