Unsere eingeräumte Kontoüberziehung verschafft Ihnen in Verbindung mit Ihrem DKM-Girokonto finanziellen Spielraum und Flexibilität. Sie verfügen frei über einen festgelegten Kreditrahmen auf Ihrem Girokonto. Sollzinsen werden nur für die Höhe und die Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme berechnet.
Eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredit)
Individuell und flexibel

Leistungen:
Finanzieller Spielraum für kurzfristigen Geldbedarf |
Individuell auf Sie zugeschnitten |
Kostenlose Einrichtung, Änderung oder Löschung |
Jederzeit klar und transparent auf dem Kontoauszug ersichtlich |
Konditionen
Möchten Sie auf Ihrem DKM-Girokonto eine eingeräumte Kontoüberziehung einrichten lassen? Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Kundenbetreuer.
Neue Regelungen
Für die DKM Münster eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die DKM Münster eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kundinnen und Kunden, die ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kundinnen und Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kundinnen und Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der DKM Münster eG für Dispositionskredite.
Für einige Kundinnen und Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der DKM Münster eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kundinnen und Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kundinnen und Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- Kundinnen und Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kundinnen und Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.