Kreditinstitute berechnen ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge sogenannte Bereitstellungszinsen. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3,0 % p.a. (bzw. 0,25 % pro Monat) auf den vorgenannten Darlehensbetrag. Der Zeitraum, für den keine Bereitstellungszinsen anfallen, wird im Darlehensvertrag festgehalten.
Häufig an uns gestellte Fragen
- und die Antworten dazu

Was sind Bereitstellungszinsen?
Habe ich die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten?
Unsere Kundinnen und Kunden erhalten generell die Option, während der Sollzinsbindung pro Kalenderjahr eine einmalige Sondertilgung ohne Sollzinsaufschlag in Höhe von bis zu 5 % des Ursprungsdarlehensbetrages aus Eigenmitteln vorzunehmen. Das Sondertilgungsrecht wird im Darlehensvertrag festgelegt. Die Sondertilgung kann direkt auf das Darlehenskonto überwiesen werden. Dadurch erreichen Sie eine insgesamt kürzere Laufzeit des Darlehens. Die vereinbarte Darlehensrate bleibt unverändert gültig.
Kann ich ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen?
Ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen kann frühestens zum Ablauf der Sollzinsbindung ganz oder teilweise gekündigt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Sollzinssatz und effektiven Jahreszins?
Der Sollzinssatz gibt den Preis für den Nennbetrag des Darlehens an. Die Ratenhöhe ergibt sich aus Sollzinssatz zuzüglich Anfangstilgungssatz (Beispiel: Darlehen 100.000,00 EUR, 4,00 % Sollzins + 2,00 % Anfangstilgung = Rate von 6.000,00 EUR p.a. bzw. 500,00 EUR monatlich). Der effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung berücksichtigt eine Reihe von Faktoren, wie z. B. die Verrechnung von Zins- und Tilgungsleistungen, den Zeitpunkt der Zahlungen, den Sollzinssatz, die evtl. Bearbeitungsgebühr, ein evtl. Disagio, eine evtl. Vermittlungsgebühr sowie die Sollzinsbindung. Der effektive Jahreszins soll die tatsächliche finanzielle Belastung pro Jahr angeben. Da er aber nach Definition der Preisangabenverordnung Schätzgebühren und Kontoführungskosten und weitere Gebühren und Zinsen wie z. B. Bereitstellungszinsen nicht enthält, ist er leider nur eingeschränkt aussagekräftig.
Wie viel Eigenkapital ist bei einer Finanzierung erforderlich?
Grundsätzlich sollte bei einem Neubau oder Kauf einer Immobilie zur eigenen Nutzung das Eigenkapital zwischen 20 - 40 % betragen. Fehlendes oder zu geringes Eigenkapital erhöht die Zinsbelastung und verringert entsprechend das für den Lebensunterhalt benötigte Einkommen.
Welche Belastung kann ich mir leisten?
Gern können Sie auf unsere Checkliste Einnahmen - Ausgaben zurückgreifen.
Sie sollten jedoch nicht auf eine persönliche Beratung durch unsere Baufinanzierungsberater verzichten. Wir legen höhere Maßstäbe an als üblich, damit die Finanzierung auch langfristig 'auf gesunden Füßen steht' und nicht zum Abenteuer wird.
Welche Kosten/Nebenkosten muss ich bei einem Neubau oder Kauf einer Immobilie berücksichtigen?
Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, haben wir für Sie eine Checkliste Gesamtkosten Neubau / Kauf einer Immobilie erstellt. Dort finden Sie eine Aufstellung der üblicherweise anfallenden Kosten.