- Welche Chancen habe ich durch nachhaltiges Investment?
Durch nachhaltiges Investment habe ich die Chance der Nutzung möglicher Renditevorteile. Indem Unternehmen zum Beispiel durch klimaverträgliche, ressourcenschonende und soziale Wirtschaftsweise Wettbewerbsvorteile erschließen können. Zum anderen die Reduzierung des Anlagerisikos durch die aktive Berücksichtigung von Regulierungs-, Rechts-, Reputations- und weiteren Risiken.
- Was ist unter ESG-Kriterien bei nachhaltiges Investment zu verstehen?
Unter ESG ist die Berücksichtigung verschiedener Kriterien zu verstehen. Die Kriterien stammen aus den Bereich Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
- Welche politischen Rahmenfaktoren sind für den Aufschwung von nachhaltiges Investment verantwortlich?
Als wichtige Referenzsysteme für nachhaltiges Investment haben sich insbesondere das Pariser Weltklimaabkommen und die Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren Zielen für eine nachhaltige Entwicklung etabliert. Diese wurden beide im Jahre 2015 von der internationalen Staatengemeinschaft in Anwesenheit von Papst Franziskus beschlossen.
Die Agenda 2030 möchte die Lebenssituation der Menschen weltweit bis zum Jahr 2030 enorm verbessern. Darunter fallen insgesamt 17 Ziele wie die Bereitstellung bezahlbarer und sauberer Energie, die Bekämpfung von Armut und Hunger, die Sicherstellung einer hochwertigen Bildung, der Schutz von Klima und Artenvielfalt sowie Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen.
Beim Pariser Weltklimaabkommen handelt es sich um einen rechtsverbindlichen Vertrag. Dabei steht im Vordergrund das Ziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur im Vergleich zur vorindustriellen Zeit auf unter 2° C zu begrenzen.
- Welche regulatorischen Anforderungen gibt es, die eine verstärkte Berücksichtigung von ESG-Kriterien vorschreiben?
Pensionsklassen sind über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung dazu verpflichtet, in ihr Risikomanagementsystem ESG-Kriterien zu integrieren und die Leistungsempfänger fleißig über die Berücksichtigung dieser Kriterien zu informieren.
Zudem sind institutionelle Anleger und Vermögensverwalter (im Rahmen der Aktionärsrechterichtlinie) dazu verpflichtet, regelmäßig öffentlich zu berichten, wie sie die Unternehmen, von denen sie Aktien halten, unter Betrachtung auf "wichtige Angelegenheiten" überwachen. Darunter zählen in einigen Branchen auch ESG-Kriterien.
Ende 2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, auch BaFin genannt, ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ausgegeben. Dort werden für die von ihr beaufsichtigten Unternehmen Hinweise zum Umgang mit ESG-Risiken gegeben.
Diese Regelungen gelten jedoch meist nicht für kirchliche Einrichtungen, können sich allerdings auf katholische Vermögensträger auswirken. Beispielweise werden so die Empfehlungen der BaFin für kirchliche Zusatzversorgungsklassen relevant, welche sich an den Vorgaben der Aufsichtsbehörden orientieren. Es kann die gesellschaftliche Erwartungshaltung, dass sich auch katholische Anleger ausgiebig und aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen, aus der Verpflichtung anderer institutioneller Anleger zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien entstehen.