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DKM-AltersteilzeitKonto

Absicherung von Altersteilzeitforderungen im Insolvenzfall

Im praxisüblichen Blockmodell verrichten die Arbeitnehmer/-innen in der ersten Hälfte der Altersteilzeit (Arbeitsphase) zu einem verminderten Lohn ihre bisherige Tätigkeit. In der zweiten Hälfte (Freizeitphase) der Altersteilzeit werden sie zum gleichen Lohn freigestellt. Die Ansprüche für die Freistellungsphase werden in der ersten Hälfte der Altersteilzeit erarbeitet.

Die DKM bietet Ihnen für diesen Fall das Kontenmodell mit Verpfändung an.

Hier wird auf den Namen der Einrichtung ein Konto pro Arbeitnehmer eingerichtet. Auf dieses Konto zahlt der Arbeitgeber die Ansprüche bis zum Höchstbetrag ein, der mit Abschluss der Arbeitsphase erreicht ist. In der Freizeitphase wird das Guthaben monatlich wieder abgebaut.

Und für die Sicherung der eingezahlten Beträge im Insolvenzfall der Einrichtung wird eine Verpfändung zu Gunsten des Arbeitnehmers vorgenommen.

Ihre Vorteile:


Jährliche Zinserträge
Keine Kosten

 

Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an!