
HBCI-Verfahren
Transparent und einfach
Das HBCI-Verfahren (Homebanking Computer Interface) ist ein leistungsfähiges Signaturverfahren zur elektronischen Abwicklung von Bankgeschäften unter Einsatz einer Zahlungsverkehrssoftware z.B. der VR-Net-World Software oder Profi cash.
Kernelement ist die sogenannte elektronische Signatur, die auf einer Chipkarte oder einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) gespeichert wird.
Mit HBCI haben Sie die Möglichkeit, verschiedenste Vollmachtenregelungen (u.a. das vier-Augen-Prinzip)abzubilden:
E-Vollmacht: Eine Person unterschreibt die Zahlungen
A-Vollmacht: Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten werden Zahlungen unterschrieben
B-Vollmacht: Gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A werden Zahlungen unterschrieben
N-Vollmacht: Nur auskunftsberechtigt, keine Verfügungsberechtigung.
Dank mordernster Autorisierungs- und Verschlüsselungstechniken erfüllt der HBCI-Standard dabei folgende Grundanforderungen:
Authentizität
Die Kommunikationspartner sind durch persönliche und öffentliche Schlüssel eindeutig identifiziert. Damit
ist ausgeschlossen, dass ein unberechtigter Dritter den Platz eines der Partner einnehmen kann.
Integrität der übertragenen Daten
Die elektronische Signatur stellt sicher, dass die Daten bei der Übertragung nicht verändert wurden. Damit
sind die übermittelten Aufträge auch gegen eine missbräuchliche Werterhöhung oder -senkung geschützt.
Vertraulichkeit
Durch die Verschlüsselung ist der Inhalt der versandten Daten nur dem Sender und dem Empfänger bekannt.
Für einen Dritten sind weder Sender noch Empfänger erkennbar.
Nichtabstreitbarkeit des Nachrichtenaustausches
Jede Transaktion wird aktuell mit dem genau zugeordneten Schlüsseln verschlüsselt und der Aufbau des Nach-
richtenaustausches dokumentiert. Damit ist die Übertragung der Daten nicht abstreitbar.
Kernelement ist die sogenannte elektronische Signatur, die auf einer Chipkarte oder einem externen Datenträger (z.B. USB-Stick) gespeichert wird.
Mit HBCI haben Sie die Möglichkeit, verschiedenste Vollmachtenregelungen (u.a. das vier-Augen-Prinzip)abzubilden:
E-Vollmacht: Eine Person unterschreibt die Zahlungen
A-Vollmacht: Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten werden Zahlungen unterschrieben
B-Vollmacht: Gemeinsam mit einem Bevollmächtigten der Gruppe A werden Zahlungen unterschrieben
N-Vollmacht: Nur auskunftsberechtigt, keine Verfügungsberechtigung.
Dank mordernster Autorisierungs- und Verschlüsselungstechniken erfüllt der HBCI-Standard dabei folgende Grundanforderungen:
Authentizität
Die Kommunikationspartner sind durch persönliche und öffentliche Schlüssel eindeutig identifiziert. Damit
ist ausgeschlossen, dass ein unberechtigter Dritter den Platz eines der Partner einnehmen kann.
Integrität der übertragenen Daten
Die elektronische Signatur stellt sicher, dass die Daten bei der Übertragung nicht verändert wurden. Damit
sind die übermittelten Aufträge auch gegen eine missbräuchliche Werterhöhung oder -senkung geschützt.
Vertraulichkeit
Durch die Verschlüsselung ist der Inhalt der versandten Daten nur dem Sender und dem Empfänger bekannt.
Für einen Dritten sind weder Sender noch Empfänger erkennbar.
Nichtabstreitbarkeit des Nachrichtenaustausches
Jede Transaktion wird aktuell mit dem genau zugeordneten Schlüsseln verschlüsselt und der Aufbau des Nach-
richtenaustausches dokumentiert. Damit ist die Übertragung der Daten nicht abstreitbar.

